Das Beethoven-Jahr neigt sich langsam dem Ende zu, fast alles wurde auf unserem Lektoren-Blog nun schon thematisiert von Beethoven im Film bis zu seiner Entdeckung der Posaune für die Symphonik. Was hat der Mann nicht alles erschaffen, erneuert, inspiriert … Höchste Zeit für die Frage: Ist eigentlich auch überall Beethoven drin, wo Beethoven drauf steht? Oder fachlich korrekter formuliert: Wo bestehen Echtheitszweifel bei unter Beethovens Namen überlieferten Werken und wie gehen wir damit heute um?
Aufschluss darüber findet man im Anhang des neuen Beethoven-Werkverzeichnis, unter der Überschrift „Unechte und zweifelhafte Werke“. Allerdings listet das knapp 50 Seiten umfassende Kapitel keineswegs alle heute bekannten Kompositionen dieser Art auf. Da mit der Popularität eines Komponisten auch die Fehlzuschreibungen und offensichtlichen Fälschungen zunehmen, würde dies bei Beethoven zu einer unverhältnismäßigen Menge von Einträgen führen – und die Aufmerksamkeit in seinem Werkverzeichnis ungerechtfertigterweise auf Dinge lenken, die ja gerade nicht von ihm stammen.
Die Autoren des neuen Werkverzeichnisses Dorfmüller, Gertsch und Ronge beschränkten sich daher ganz bewusst auf diejenigen Werke, die schon im Vorgänger-Verzeichnis von Kinsky/Halm aufgeführt und dementsprechend kanonisiert sind – seien es die bei Kinsky/Halm als Anhang 1–18 gezählten „Zweifelhaften und unechten Werke“ oder andere Einträge, die mittlerweile nicht mehr als „echte Werke“ Ludwig van Beethovens betrachtet werden. Denn die Beethoven-Forschung hat hier in den ca. 80 Jahren, die zwischen dem alten und dem neuen Werkverzeichnis liegen, nicht zuletzt durch die Arbeit an der neuen Gesamtausgabe einiges zutage gebracht.
So gelang es dem Beethoven-Forscher Shin Augustinus Kojima 1978 durch akribischen Handschriftenvergleich, gleich mehrere bei Kinsky/Halm gelistete Werke als Schöpfungen von Beethovens jüngerem Bruder Kaspar Karl (1774–1815) zu identifizieren. Der hatte sich ab 1794 in Wien zunächst ebenfalls als Komponist versucht, aber mit so wenig Erfolg, dass er 1800 in die sicherere Laufbahn eines Finanzbeamten wechselte. Sein bei Kinsky/Halm im Anhang geführtes D-dur-Klaviertrio (Anh. 3) und ein Klavierrondo in B-dur (Anh. 6) sind in der British Library in einem größeren Manuskript überliefert, das Anfang des 20. Jahrhunderts fälschlich als Autograph des jungen Beethoven bewertet worden war, weil man die Handschrift als identisch mit derjenigen eines anderen dort befindlichen Manuskripts mit dem Menuett WoO 12 Nr. 1 erkannte.
Soweit so gut. Nur wissen wir heute, dass eben auch dieses Menuett nicht von Ludwig, sondern von Kaspar Karl van Beethoven stammt und sogar alle 12 Menuette WoO 12 ihm zuzuschreiben sind. Dass die wahre Autorschaft der Menuette lange unbekannt blieb, liegt vermutlich an einer bewussten Fälschung, denn in einem in Wien aufbewahrten vollständigen Stimmensatz dieser Tänze wurde bei der Namensnennung offensichtlich „Carlo“ getilgt und durch „Luigi“ ersetzt.
So wanderten die Menuette WoO 12 im neuen Werkverzeichnis aus dem Hauptteil in den Anhang mit den „Unechten und zweifelhaften Werken“, der damit nun drei echte Kompositionen Kaspar Karls enthält – und gewissermaßen zur Entdeckung des kleinen Bruders einlädt …
Aber auch bekanntere Komponisten tauchen hier auf. So gilt zum Beispiel Michael Haydns Autorschaft an dem Scherz-Kanon „Glück fehl’ Dir vor allem“ inzwischen hinreichend gesichert. In die Musikgeschichte ging das Werk aber zunächst als Geburtstagsgruß Beethovens an Anna Giannattasio del Rio ein, deren Tochter dem Beethoven-Biographen Alexander Thayer 1881 brieflich berichtete: „Zum Schluß schreibe ich Ihnen noch einen Canon Beethovens auf, welchen mich meine Mutter schon als Kind singen gelehrt hat. Er kam nähmlich wieder ein Mal zu meiner Mutter und begann zu singen, wie folgt: ‚Glück fehl dir vor allem, Gesundheit auch‘ – bis hierher sang er, dann blieb er still und lachte. Als nun Mutter sagte, das sei gerade kein schöner Wunsch, daß ihr Glück und Gesundheit fehlen sollten, sang er in lang ausgedehntem Ton den Schluß mit dem Wort ‚niemalen‘. Der Canon liegt in Noten aufgeschrieben hier bei.“
1888 gab Theodor von Frimmel den Kanon in seinen „Neuen Beethoveniana“ dann als „Composition Beethovens“ wieder, Kinsky/Halm listete ihn als WoO 171 und die nette Anekdote findet sich seitdem immer wieder gerne in der Beethoven-Literatur zitiert … Ein Jahrhundert später erst sollte die Michael-Haydn-Forschung zutagebringen, dass der Kanon bereits vor 1800 unter Haydns Namen gedruckt und 1814 in einem Verzeichnis seiner Werke erwähnt worden war – Beethoven war hier also keineswegs als Komponist, sondern nur als Vortragender in Erscheinung getreten.
Dass sich neben WoO 171 noch manch andere musikalische Petitesse aus dem Kreis der WoOs heute unter den unechten Werken wiederfindet – wie zum Beispiel der inzwischen als handfeste Fälschung enttarnte „Mälzel-Kanon“ WoO 162 – , ist vielleicht wenig überraschend. Aber hätten Sie gedacht, dass auch bei zu Beethovens Lebzeiten gedruckten Opera durchaus Echtheitszweifel bestehen? Garantiert die Opuszahl nicht Echtheit? Nicht unbedingt, denn für die Vergabe der Opuszahlen konnte damals auch der Verleger (und nicht der Komponist) verantwortlich zeichnen – und die Frage nach der Echtheit ist manchmal gar nicht so leicht zu entscheiden …
So erschienen im Winter 1803/04 bei Hoffmeister & Kühnel in Leipzig zwei Arrangements von Werken Beethovens, deren Opuszahlen mit Vorsicht zu genießen sind: die bis heute bei Flötisten beliebte Serenade op. 41 für Klavier und Querflöte, die auf Beethovens Serenade op. 25 für die ungewöhnliche Besetzung Flöte, Violine und Viola zurückgeht, und das für Klavier und Viola gesetzte Notturno op. 42, das auf seiner Serenade op. 8 für Streichtrio basiert (siehe hierzu auch den Blogbeitrag “Beethoven und die Bratsche”). Beethoven verkaufte dem Verlag diese Bearbeitungen, betonte allerdings in seinem Schreiben vom 20. September 1803 ausdrücklich: „[…] die Übersezungen sind nicht von mir, doch sind sie von mir dur[ch]gesehen und stellenweise ganz verbessert worden, also komt mir ja nicht, daß ihr da schreibt, daß ich’s übersezt habe, weil ihr sonst lügt, und ich auch gar nicht die Zeit und Geduld dazu zu finden wüste“ (Beethoven Briefwechsel Gesamtausgabe, Nr. 157).
Autor dieser „Übersetzungen“ war höchstwahrscheinlich Franz Xaver Kleinheinz (1765–1832), ein mit Beethoven bekannter Komponist, der nach Aussage von Beethovens Bruder Kaspar Karl „unter Leitung meines Bruders […] einige Instrumentalmusick für Klavier und Begleitung arrangirt“ hatte (Beethoven Briefwechsel Gesamtausgabe, Nr. 138). Obgleich Beethoven die Bearbeitungen also offenbar verfolgt und verbessert hatte, wollte er jedoch nicht als ihr Autor genannt werden. Der Verleger wiederum hatte wenig Interesse daran, Beethovens Namen nicht zu nennen – und fand dafür auf dem Titelblatt von Opus 41 eine in ihrer Doppeldeutigkeit geradezu geniale Lösung: Unter die Angabe „Serenade pour le Fortepiano et Flûte (ou Violon) par Louis van Beethoven“ setzt er in zwei Zeilen „Arrangée d’une Sérenade pour Flute, Violon et Alto, / et revûe par l’Auteur“, was den möglichen aber nicht notwendigen Schluss zulässt, dass nicht nur die Durchsicht, sondern auch das Arrangement von Beethoven stammte. Und sein Gefühl trog ihn nicht, denn wie heißt es zu Beginn einer kurzen Rezension von Opus 41 in der Zeitung für die elegante Welt so schön: „Beethovens Name empfiehlt schon diese sehr schöne Serenade“ – was für Kleinheinz sicher weniger gegolten hätte.
Wenn beide Opera nun im neuen Werkverzeichnis nicht mehr – wie noch bei Kinsky/Halm – im Hauptteil stehen, sondern in den Anhang gewandert sind, ist dies kein Ausdruck eines neuen Forschungsstandes, denn die entsprechenden Briefe und Verweise auf Kleinheinz als möglichen Bearbeiter finden sich auch schon bei Kinsky/Halm. Hier schlägt sich vielmehr ein verändertes Bewusstsein für den „Rang“ einer Fremdbearbeitung nieder und ein gewisser Respekt vor Beethovens kategorischer Unterscheidung zwischen von ihm selbst erstellten und mit einer eigenen Opuszahl versehenen Bearbeitungen eigener Werke (wie sie ja z. B. in seiner Einrichtung des frühen Bläseroktetts op. 103 zum Streichquintett op. 4 vorliegt) und solchen von fremder Hand.
Aber was macht der verantwortungsvolle Herausgeber einer Urtextausgabe nun mit diesen Werken? Müsste auf der Henle-Ausgabe von Opus 41 nicht „Kleinheinz“ statt „Beethoven“ stehen? Oder wenigstens „Beethoven · Kleinheinz“ analog zu den Henle-Ausgaben von Bach-Bearbeitungen eines Busoni oder den Schumann-Transkriptionen eines Franz Liszt? Da die Autorschaft von Kleinheinz wahrscheinlich, aber nicht sicher ist, verbietet sich diese Namensnennung natürlich von vornherein. Zudem ist die Opuszahl 41 ja auf Beethovens Œuvre bezogen. So bleibt also Beethoven allein auf dem Cover – auch wenn in diesem Fall nicht nur Beethoven drin ist, wo Beethoven drauf steht. Aber dies wird vom Herausgeber Egon Voss selbstverständlich in aller gebotenen Ausführlichkeit im Vorwort dargelegt.
Ein ganz wunderbarer ‘Rechenschaftsbericht’, der uns Beethoven-‘Fans’ erst Recht zu seinen authentischen Werken hinführt!
Nach der neuen Gesamtausgabe sollen auch die drei Duos für Klarinette und Fagott WoO 27 nicht mehr zum authentischen Werkekanon gehören, was alle Freunde der Bläserkammermusik Beethovens schmerzlich berühren dürfte.
Ja, die nur durch zwei Druckausgaben mit Beethovens Namen verbundenen drei Duos WoO 27 sind ein weiteres Beispiel für Echtheitszweifel in Beethovens Werk. 2008 kam Herausgeber Egon Voss in der neuen Beethoven-Gesamtausgabe angesichts der problematischen Überlieferung zu dem Ergebnis, dass man zumindest nicht ausschließen könne, dass die Werke unterschoben seien. Als wir 2010 gemeinsam die praktische Urtext-Ausgabe der Duos (HN 974) vorbereiteten, traten weitere Bausteine der Druckgeschichte zutage, die Egon Voss zu einer erneuten Beschäftigung mit der Echtheitsfrage bewegten. Das überraschende Ergebnis präsentierte er 2009 in seinem Aufsatz “Neues über Beethovens Drei Duos WoO 27” (in: Bonner Beethoven-Studien Bd. 9). Demnach könnten die beiden für C-Klarinette gesetzten und auch zunächst allein erschienenen Duos Nr. 1 und 2 durchaus von Beethoven sein, während dies bei der für B-Klarinette gesetzten Nr. 3 aus Gründen der Überlieferung und der Stilkritik als sehr unwahrscheinlich gelten muss. Gewissheit ist in dieser Frage nur zu erlangen, wenn weitere Quellen oder Dokumente zu den Werken auftauchen – was freilich niemanden davon abhalten sollte, die originellen Duos auch weiterhin zu musizieren.
Wie sieht es denn mit den besonders im Österreichischen Sender Ö1 so beliebten “Mödlinger Tänzen” aus, die dort nach wie vor als Beethovens Werke gespielt werden? Deren “Fake”, wie man heute sagen würde, ist doch auch sicher, oder?
Die Beethoven von Hugo Riemann zugeschriebenen Elf Tänze WoO 17, die auch als Mödlinger oder Brühler Tänze bezeichnet werden, gelten aufgrund der Forschungen von Shin Augustinus Kojima bereits seit 1977 als nicht authentisch. Sie sind daher im neuen Werkverzeichnis auch in die Abteilung “Unechte und zweifelhafte Werke” umgezogen. Allerdings konnte Kojima seine Bewertung nicht mehr auf die handschriftlichen Quellen stützen, nach denen Riemann das Werk 1907 als “Wiener Tänze von Beethoven” herausgegeben hatte, da diese Handschriften seit dem Zweiten Weltkrieg verschollen sind. Er bemerkte aber Unstimmigkeiten in der Überlieferung und in Riemanns Zuschreibung (die auf Anton Schindlers nicht immer glaubwürdiger Beethoven-Biographie beruht) und kam nach einer stilkritischen Analyse zu dem Ergebnis, dass die Tänze mit großer Wahrscheinlichkeit nicht von Beethoven, sondern aus einer späteren Zeit stammen. Solange jedoch der wahre Autor dieser sehr populären Tänze nicht gefunden ist, werden sie sicher noch häufig unter Beethovens Namen erklingen.
Da Sie Shin Augustinus Kojima erwähnen: Ich kenne eindrucksvolle Forschungsarbeiten von ihm, etwa zum Violinkonzert op. 61 und, besonders interessant, zu Kaspar Anton Karl van Beethoven (* 8. April 1772).
Gerade von diesem Bruder, der nur knapp 1 1/2 jünger als Ludwig war und der wohl auch die Familientradition als Musiker fortführen sollte, ist, was die musikalische Ausbildung und seine Tätigkeit als Musiker betrifft, wohl nur sehr wenig bekannt, oder?
S A Kojima hat nachgewiesen, dass einige Werke, die Ludwig gezielt manipulierend zugeschrieben wurden, von ihm stammen, u a einige Werke die im alten KH-Verzeichnis im Anhang gelistet sind. Können Sie Hinweise über weitere Forschungsergebnisse zu Kaspar Anton Karl van Beethoven geben, die sich insbesondere auf die Lebenzszeit beziehen, in der Karl als brüderlicher Partner, Sekretär und Komponist tätig war?
Könnte es nicht noch mehr Werke geben, wo, wie bei den Tänzen WoO 12, auf dem Autograph das “Carlo” durch ein “Ludwig” ersetzt wurde?
Gibt es Untersuchungen zu Karls Kompositionsart? Lassen sich anhand der sicher Karl zuzuschreibenden Werke gewisse Stilmerkmale erkennen, die eine Zuschreibung auch anderer “zweifelhafter” Werke an Karl ermöglichen?
Jüngere oder tiefergehende Literatur als die Arbeiten von Kojima zu Beethovens Bruder Kaspar Karl als Komponisten sind im neuen Werkverzeichnis nicht zitiert und mir auch nicht bekannt. Da verweise ich gerne auf die Spezialisten im Beethoven-Haus Bonn (www.beethoven.de), wo man möglicherweise Näheres weiß.
Vielen Dank für diesen aufschlussreichen Artikel.
Als Klavierlehrer, der sehr oft mit den beiden Sonatinen KH 5 zu tun hat, frage ich mich seit langem, wie es ursprünglich zu der Beethoven-Zuordnung dieser Sonatinen gekommen ist, und was dann letzlich diese Zuordnung zweifelhaft erschienen lies.