Der Grundgedanke hinter einer Urtext-Ausgabe ist bekanntlich, eine Komposition so herauszugeben, dass sie dem Willen des Autors entspricht, in der Regel in der abschließenden „Fassung letzter Hand“. Doch wie geht man damit um, wenn man es mit zwei Willen und einem letzten Händepaar zu tun hat…?

Mit dieser Frage sind wir seit letztem Jahr in verstärktem Maße konfrontiert, denn 2013 sind im G. Henle Verlag zum ersten Mal auch Bearbeitungen originaler Werke erschienen. Dies allerdings nur unter der strengen Maßgabe, dass auch die Bearbeiter zu den „großen Meistern“ zählen und die Bearbeitungen wiederum selbst Werke von hohem künstlerischem Rang darstellen. In unseren Katalog fanden bisher drei sehr anspruchsvolle Klaviertranskriptionen Einlass: zwei Liszt-Bearbeitungen von Kompositionen Richard Wagners (Isoldens Liebestod HN 558 und das Spinnerlied HN 585) sowie die berühmte Bach’sche Chaconne für Violine solo in Ferruccio Busonis nicht minder berühmter Klavierfassung (HN 557).

Da diese Bearbeitungen dem Original prinzipiell genau folgen (es handelt sich ja nicht um freie Paraphrasen, Fantasien oder Variationen über ein Thema), fallen hier einzelne Abweichungen von der Vorlage besonders ins Gewicht und bedürfen einer genauen Prüfung: Handelt es sich um absichtliche eigene „Zutaten“ des Bearbeiters? Oder doch nur um bloße Versehen, die der Herausgeber richtigstellen muss? Zwei Beispiele sollen dies verdeutlichen:

Ferruccio Busoni bettete die originale Violinstimme von J. S. Bachs Chaconne (aus der Partita für Violine d-moll BWV 1004) grundsätzlich unverändert in seine Klavierbearbeitung ein, wenngleich er bestimmte instrumentenspezifische Figuren wie Arpeggio-Passagen dem Klavier gemäß etwas freier adaptierte. Am Taktübergang 172/173 findet sich allerdings eine auffällige Abweichung in der Melodielinie (vgl. die rot markierten Noten in den Abbildungen): anstelle des originalen e–a steht bei Busoni d–cis:


J. S. Bach, Partita BWV 1004, Chaconne, Autograph


F. Busoni, Klaviertranskription der Chaconne, Takt 172/173

Busoni kannte zwar das Autograph zu diesem Zeitpunkt noch nicht, doch auch alle Druckausgaben der Bach’schen Chaconne, die ihm als Vorlage dienen konnten, haben e–a. Bei genauerer Betrachtung erscheint es unplausibel, hier ein Versehen Busonis – ein ausgezeichneter Kenner der Werke Bachs – anzunehmen. Denn es sind gleich zwei Noten abweichend, und dies in durchaus sinnvoller Weise, die eine kompositorische Absicht Busonis nahelegt: Während Bach mit dem kadenzierenden Quintfall zum Grundton des A-dur-Akkords eine harmonische Befestigung der unbegleiteten Solostimme vornimmt, stellt Busonis Stimmführung eine sogenannte Tenorklausel zur Durterz cis dar. Da in seiner Klavierfassung der Akkord-Grundton a bereits massiv im Bass erklingt, war für Busoni die klangliche Ausgewogenheit sicher wichtiger als übertriebene Werktreue. Probieren Sie es einmal am Klavier aus – das originale e–a würde in diesem Kontext merkwürdig „hohl“ klingen.

Wesentlich umstrittener und von Pianisten bis heute diskutiert ist dagegen eine auffällige Divergenz in Isoldens Liebestod, d.h. Franz Liszts Klaviertranskription der Schlussszene aus Richard Wagners Tristan und Isolde. Stein des Anstoßes ist die 2. Bassnote in Takt 78, die Liszt als dis notiert, wohingegen in Wagners Partitur bei dieser Akkordbrechung in der Harfenstimme ein fis steht (siehe Notenbeispiele).

F. Liszt, Isoldens Liebestod, T.78


R. Wagner, Tristan und Isolde, Schlussszene

Im Gegensatz zum oben erwähnten Fall bei Busoni, wo die klangliche Verbesserung offensichtlich ist, scheint das dis hier eine unbefriedigende Variante: zwischen 2. und 3. Note entsteht ein großer Oktavsprung, zudem wird so die Terz des H-dur-Akkords wiederholt, was nach traditionellen Satzregeln unüblich ist. Doch so sehr es intuitiv reizen würde, diesen vermeintlichen „Terzverschreiber“ in ein fis zu verbessern – die philologischen Befunde sprechen eindeutig dagegen. Das Autograph ist leider nur unvollständig erhalten und kann für diesen Takt nicht weiterhelfen, aber alle anderen Quellen überliefern einhellig das dis.

Interessanterweise stieß der Verlag Breitkopf&Härtel bereits während der Korrekturphase der Erstausgabe 1875 auf diese Diskrepanz: der Arrangeur und Lektor Albert Heintz (der von Breitkopf mit einer Bearbeitung für 2 Klaviere zu 8 Händen beauftragt worden war) notierte in Liszts Revisionsexemplar am Rand: „? Laut Klavierauszug von H. v. Bülow muß dies fis heißen. Die Partitur wird’s ausweisen“. Es ist sicher anzunehmen, dass der Verlag vor der Publikation, die erst ein gutes halbes Jahr später erfolgte, diese Frage mit Liszt klärte und das dis bewusst stehen blieb.

Auch der Pianist und Liszt-Schüler August Stradal, der Isoldens Liebestod im Rahmen der ersten Liszt-Gesamtausgabe herausgab, hat diese Note mit guten Gründen verteidigt (siehe Abbildung). Stradal gibt hier im Revisionsbericht die wichtige Information, dass Liszt auch beim Unterricht nie das fragliche dis verbessert habe, und verweist auf die häufigen kleinen Abweichungen, die Liszt sich in seinen Transkriptionen gestattete. Und noch ein weiteres gutes Argument führt Stradal an: Liszts originalen Fingersatz 3–1–2, der ideal zum dis passt.

A. Stradal, Vorwort zu Franz Liszts Musikalische Werke, III/1: Bearbeitungen und Transkriptionen für Klavier von Werken Rich. Wagners, Leipzig 1911, S. V.

In beiden dargestellten Fällen entschieden die Herausgeber also zugunsten des „zweiten Herren“, d.h. des Komponisten der Bearbeitung, nicht des Originals. Aber sicher werden wir auch auf Fälle stoßen, wo die Waagschale zur anderen Seite hin ausschlagen wird. Kennen Sie vergleichbare Stellen in der Literatur? Oder haben Sie vielleicht Wünsche, welche Bearbeitungen wir in Zukunft herausgeben sollten? Dann schreiben Sie uns doch einen Kommentar!

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2 Antworten auf »„Diener zweier Herren“ – wenn der Herausgeber zwischen zwei Komponisten steht«

  1. Wolfgang Merkes sagt:

    Treiben wir es auf die Spitze. Was tut ein Herausgeber, wenn der Komponist selbst einen Fehler macht? Auch Komponisten sind Menschen, Menschen machen Fehler und warum sollte die Sparte Komposition davon verschont bleiben?
    Zwei Beispiele. Zum einen: die von J.S.Bach selbst geschriebenen Einzelstimmen zum Doppelkonzert BWV 1043 weisen im langsamen Satz einen Fehler auf, es kann aus satztechnischen Gründen einfach nicht so sein. Vielleicht war auch Bach mal kurzzeitig nicht ganz konzentriert bei der Sache, zumal die Stimmführung als solche in der Stimme so sein könnte (aber eben nicht im Zusammenhang mit den anderen Stimmen).
    Anderes Beispiel: Bruckners 9. Symphonie, 3. Satz, T. 206, 3. Viertel, bricht mit einem seltsamen Akkord ab, der von manchen Kommentatoren als Vorläufer zu A. Webern und A. Berg bezeichnet wird. Ich habe von durchaus kompetenter Seite allerdings auch schon die These gehört, dass der Akkord unlogisch sei. Bruckner habe da einfach ein Vorzeichen vergessen (wohl ein Auflösungszeichen im 4. Horn). Das klingt unglaubwürdig, weil man weiß, dass Bruckner gerade in puncto Vorzeichen immer sehr penibel gewesen ist und eher ein Vorzeichen zu viel als zu wenig notiert hat. Aber vielleicht hat er hier – einmal in seinem Leben – einen Fehler gemacht. Die Symphonie ist unvollendet, wurde zu seinen Lebzeiten deshalb nicht aufgeführt oder gedruckt, deshalb ist der Fehler Bruckner selbst nicht aufgefallen und spätere Generationen nehmen den Autograph (zu Recht) als letzten Willen …
    Wie will (und kann) man so etwas letztlich beurteilen?

  2. Martin sagt:

    Sehr geehrter Henle-Blog,

    gerne nehme ich Ihre Anregung zum Anlass eines Vorschlags für weitere Bearbeitungen. Besonders gerne gehört habe ich immer die “2 Stücke aus Tannhäuser und Lohengrin”, davon insbesondere “Elsas Brautzug zum Münster”.
    Ich empfand Liszts Bearbeitungen oder Paraphrasen immer als durchaus eigenständige Werke, deren pianistische Qualität sie vom Status eines “besseren Klavierauszuges” sicher abhebt.
    Vielleicht wird man zu Wagners 150. Todestag eine Gesamtausgabe der Liszt´schen Wagnerbearbeitungen und Paraphrasen finden (im bewährten blauen Urtextformat..)

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