Bei der Herstellung einer Stichplatte (oder heute einer Digital-Datei) für eine gedruckte Notenausgabe besteht immer das Risiko, dass der Setzer an manchen Stellen die Vorlage ungenau oder falsch überträgt. Deshalb setzten die Komponisten schon sehr früh durch, dass der betreffende Verlag ihnen vor dem endgültigen Druck einen Fahnenabzug zur Durchsicht und Korrektur überließ. Das war zwar keine Garantie für eine fehlerlose Erstausgabe, da einerseits die Komponisten oft Setzfehler übersahen oder umgekehrt der Setzer Korrekturen des Komponisten übersah oder falsch verstand. Aber es vermittelte dem Autor doch eine gewisse Sicherheit, dass der gedruckte Notentext nicht mit Fehlern übersät erschien. Außerdem bot die Fahnendurchsicht die willkommene Gelegenheit, hier und da gegenüber der ursprünglichen Version Änderungen einzufügen.

Je komplizierter die Partituren ausfielen, desto dringlicher wurde es, einen zweiten Abzug oder noch weitere Fahnen herstellen und kontrollieren zu lassen. Während es bis zum Ende des 19. Jahrhunderts in der Regel maximal zwei Lesungen von Fahnen gab, stieg der Bedarf danach, insbesondere bei harmonisch und metrisch anspruchsvollen Werken, deutlich an. Für Ravels Streichquartett beispielsweise haben sich die 3. und die 4. Korrekturfahne erhalten; am handschriftlich geänderten Stempelaufdruck zur 4. Fahne ist deutlich erkennbar, dass eine solche 4. Fahne eigentlich nicht vorgesehen war:

Wir Lektoren würden uns natürlich wünschen, dass zu allen Werken vollständige Sets aller Fahnen erhalten wären, so dass sämtliche Abweichungen zwischen Stichvorlage und Erstausgabe nachvollziehbar wären, aber tatsächlich sind solche Fahnen nur selten erhalten geblieben. Für den Verlag waren sie nach der Korrekturausführung wertlos, und die Komponisten verlangten sie nur selten zurück. Anders sieht es aus, wenn weitere Personen als der Komponist selbst involviert waren, namentlich enge Freunde und Bekannte.

Beispiele dafür bieten späte Kammermusikwerke Gabriel Faurés, die der Henle Verlag seit 2014 in neuen Urtext-Editionen vorlegt. So blieben die 2. Fahne des Klaviertrios op. 120 (HN 1292) und die jeweils 1. Fahne der beiden Cellosonaten op. 109 und op. 117 erhalten. In allen Fällen sind die Fahnen im heute auf mehrere Bibliotheken verteilten Nachlass des Pianisten Alfred Cortot enthalten, der Autographe sowie Manuskripte und Fahnen mit autographen Einträgen von befreundeten Komponisten sammelte. Die Fahne zur in Kürze bei Henle erscheinenden 1. Cellosonate (HN 1357), mit der ich mich hier näher beschäftigen will, wird heute in der Beinecke Library der Yale University aufbewahrt. Sie enthält Korrekturen von Fauré selbst und vom damaligen Lektor des Durand-Verlags Lucien Garban.

Es versteht sich, dass die Anfang 1918 erschienene Erstausgabe die Hauptquelle der Edition bildet, aber die erhaltene Fahne – als Bindeglied zwischen Stichvorlage und Druck – ist hier besonders wertvoll. Es hat sich nämlich keine vollständige autographe Partitur erhalten, lediglich ein unvollständiges Teilautograph des ersten Satzes und ein Autograph des dritten Satzes, wobei beide Handschriften nicht als Stichvorlagen dienten; die entsprechenden Abschriften (auch vom 2. Satz) müssen als verschollen gelten.

Dass es in den verlorenen Stichvorlagen, die soweit bekannt satzweise an den Verlag gelangten, bereits Änderungen gegenüber den ursprünglichen Niederschriften gegeben haben muss, geht schon aus einer flüchtigen Durchsicht der beiden erhaltenen Fahnen von Partitur und Cellostimme hervor. Zu Beginn des 3. Satzes setzen Klavier und Cello beispielsweise im Autograph mit p ein, die Fahne enthält aber bereits ein gedrucktes mezzo p; eine solche Präzisierung geht zweifellos auf Fauré zurück. In anderen Fällen bleibt aber ein kleines Fragezeichen. So vergaß der Setzer das f, das Fauré im Finale zu Beginn von Takt 55 sowohl für Cello als auch für Klavier notiert hatte; Fauré aber schrieb es in der Fahne an das Ende von Takt 55 mit Verweiszeichen zu Beginn von Takt 56.

Autograph Satz III, Takte 54–56

Korrekturfahne, Satz III, Takte 55–57

Dementsprechend wurde f in der Erstausgabe zu Beginn von Takt 56 gedruckt, und wir müssen diesem ausdrücklichen Willen folgen, auch wenn die Frage unbeantwortet bleibt, ob Fauré bei der Korrektur bewusst war, dass er die Dynamik ursprünglich einen Takt früher notiert hatte.

Erstausgabe, Satz III, Takte 55–57

Bereits bei dieser Korrektur fällt eine Inkonsequenz auf, die sich an vielen anderen Stellen zeigt: Fauré vergaß sowohl in der Fahne der Partitur als auch in derjenigen der Cellostimme, das f für die Streicherstimme einzutragen (was in der neuen Henle-Ausgabe gemäß dem Autograph natürlich ergänzt wird); diese mangelnde Abstimmung zwischen den Einträgen in den Fahnen von Streicherstimme und Partitur führte zu Abweichungen in der Erstausgabe, die sich aber durch den Einblick in die Fahnenkorrektur relativ leicht in der neuen Urtext-Edition beheben lassen. Wäre die Fahne nicht erhalten, wäre man allerdings hier sicherlich geneigt, das f in Takt 56 für einen Stecherfehler zu halten.

Noch gravierender ist der Eingriff Faurés an einer anderen Stelle des Finales. Im Autograph notierte Fauré im oberen System des Klaviers als 6. Note d2. In der Fahne wurde die Note aber als cis2 gedruckt. Statt das Stecherversehen nach d2 zu korrigieren, änderte Fauré allerdings zu a1.

Autograph, Satz III, Takt 92

Korrekturfahne, Satz III, Takt 91–93

Auf den ersten Blick mag die Korrektur zu a1 erstaunen, da die betreffende Sechzehntel-Figur in den umgebenden Takten eher für d2 spricht, aber vielleicht war es gerade der Wille, das Mechanische dieser sich hier ständig wiederholenden Figur durch eine kleine Variante zu durchbrechen. Faurés Korrektur wurde allerdings nicht ausgeführt, was Garban offenbar übersah, so dass die Erstausgabe (und deren Nachdrucke) hier cis2 aufweisen – eine Note, die auf keinen Fall stimmen kann. Ohne Einblick in die Fahnenkorrektur würde jeder Herausgeber das d2 aus dem Autograph wiederherstellen – gegen den Willen des Komponisten; in unserer Neuausgabe haben wir a1 gemäß der Fahnenkorrektur gesetzt. Insofern ist es nicht übertrieben, den Korrekturfahnen zu dieser Sonate das Prädikat: besonders wertvoll zuzuordnen.

HN 1357, Satz III, Takte 91–93

 

Dieser Beitrag wurde unter Cellosonate op. 109 (Fauré), Fauré, Gabriel, Korrekturfahne, Montagsbeitrag abgelegt und mit , verschlagwortet. Setzen Sie ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert