W. A. Mo­zart (1756–1791)

„Aller guten Dinge sind drei“ – diese Re­de­wen­dung fiel mir ein, als ich mich an fol­gen­den Text setz­te. Denn zu Mo­zarts be­rühm­ter „Alla Turca“-Kla­vier­so­na­te in A-dur habe ich hier im Hen­le-Blog schon zwei­mal ge­schrie­ben: Num­mer 1 be­han­del­te den sen­sa­tio­nel­len Bu­da­pes­ter Fund des Mo­zart­schen Teil­au­to­graphs der So­na­te und die edi­to­ri­schen Kon­se­quen­zen dar­aus. Diese führ­ten schluss­end­lich zu un­se­rer re­vi­dier­ten Neu­aus­ga­be. Num­mer 2 ent­wirr­te erst­mals die bis dahin falsch in­ter­pre­tier­ten Wie­der­ho­lungs­an­wei­sun­gen auf Mo­zarts au­to­gra­pher letz­ter Seite des „Rondo Alla Turca“. Und nun Num­mer 3: In der Zwi­schen­zeit ist doch tat­säch­lich eine bis­lang völ­lig un­be­kann­te Ko­pis­ten­ab­schrift der So­na­te aus Mo­zarts Zeit (!) auf­ge­taucht. Wel­che er­neu­ten edi­to­ri­schen Kon­se­quen­zen das für den Hen­le-Ur­text (HN 1300) hatte – näm­lich we­ni­ge – und wie schief man die­sen Quel­len­fund in einem an­de­ren Ver­lag be­wer­tet – näm­lich beim Bä­ren­rei­ter Ver­lag – darum geht es nun in aller ge­bo­te­nen Kürze.

Es war eines mei­ner span­nends­ten Er­leb­nis­se in den letz­ten Jah­ren als Edi­tor bei Henle: Ende 2016 wurde ich von dem Mün­che­ner Auk­ti­ons­haus Ziss­ka & La­cher ein­ge­la­den, eine völ­lig un­be­kann­te Ko­pis­ten­ab­schrift der A-dur-So­na­te zu eva­lu­ie­ren. Ich aut­op­sier­te und be­schrieb die Quel­le ein­ge­hend und zog zur Frage der Da­tie­rung der un­da­tier­ten Quel­le den welt­weit bes­ten Ken­ner des The­men­kom­ple­xes: „Ko­pis­ten des 18. Jahr­hun­derts“ hinzu, näm­lich den Mu­sik­wis­sen­schaft­ler Dex­ter Edge. Er er­kann­te tat­säch­lich die an­ony­me Wie­ner Hand und da­tier­te das Ma­nu­skript zu­ver­läs­sig auf „spä­tes­tens An­fang der 1780er-Jah­re“. Das Auk­ti­ons­haus ver­fass­te auf Basis un­se­rer bei­der Vor­ar­beit seine aus­führ­li­che Quel­len-Wür­di­gung für den Ka­ta­log (S. 13–15, Lot 34). Die Ab­schrift wurde schließ­lich in die USA ver­kauft, der Ei­gen­tü­mer (Chris­to­pher J. Sal­mon) über­ließ mir groß­zü­gig Farb­scans der Quel­le.

Ich stell­te die span­nen­de Quel­le mit aus­führ­li­cher Be­schrei­bung, ei­ni­gen Ab­bil­dun­gen und mit mi­nu­tiö­ser Quel­len­be­wer­tung im Som­mer 2018 auf dem Pra­ger Mo­zart-Kon­gress erst­mals den Fach­kol­le­gen vor; in­zwi­schen ist der Vor­trag er­schie­nen (Zu einer bis­lang un­be­kann­ten zeit­ge­nös­si­schen Ab­schrift von Mo­zarts Kla­vier­so­na­te A-Dur KV 331, in: Mo­zart Stu­di­en 27, Wien 2020, S. 193–213).

Es ge­nügt an die­ser Stel­le fest­zu­stel­len, dass diese neu auf­ge­tauch­te Ko­pis­ten­ab­schrift aus dem Blick­win­kel des Ur­tex­t­her­aus­ge­bers durch­aus von Re­le­vanz und Be­deu­tung ist, aber lei­der nicht so spek­ta­ku­lär wie zu­nächst er­hofft. Warum? Weil sie ent­we­der un­mit­tel­bar von Mo­zarts Au­to­graph oder, wahr­schein­li­cher, von einer Kopie des Au­to­graphs ab­ge­schrie­ben wurde und kei­ner­lei Ein­tra­gun­gen (etwa von Mo­zart selbst) ent­hält. Weil aber Mo­zarts Au­to­graph be­kannt­lich nur teil­wei­se über­lie­fert ist (siehe mein Blog, Num­mer 1), er­setzt uns die Kopie recht or­dent­lich die feh­len­den Teile des Au­to­graphs. „Recht or­dent­lich“ des­we­gen, weil die Ab­schrift Schreib­feh­ler und et­li­che Flüch­tig­kei­ten ent­hält – wie der mi­nu­tiö­se Ver­gleich mit den zur Ver­fü­gung ste­hen­de Tei­len des Au­to­graphs be­weist. Den Quel­len­wert der neuen Ab­schrift noch ein­mal an­ders­her­um zu­sam­men­ge­fasst: Wäre Mo­zarts Au­to­graph von KV 331 voll­stän­dig über­lie­fert, hätte die neue Quel­le kei­ner­lei edi­to­ri­sche Be­deu­tung. So aber hilft sie uns sehr, die ver­lo­re­nen Teile an­nä­hernd zu er­set­zen.

Ich habe alle sich aus der neuen Quel­le er­ge­ben­den Er­kennt­nis­se in die nun er­neut re­vi­diert vor­ge­leg­te Ur­text­aus­ga­be © 2021 ein­ge­ar­bei­tet (HN 1300). Über­dies habe ich sämt­li­che Les­ar­ten und Auf­fäl­lig­kei­ten aller Quel­len in einem sehr aus­führ­li­chen down­load-„Kri­ti­schen Be­richt“ dar­ge­stellt.

Die we­ni­gen neuen (!), für jeden Kla­vier­spie­ler si­cher­lich in­ter­es­san­ten Les­ar­ten, die sich aus der Ko­pis­ten­ab­schrift er­ge­ben, sind in den Haupt­no­ten­text der neuen Ur­text­aus­ga­be oder in eine Fuß­no­ten­be­mer­kung ein­ge­flos­sen. Hier seien sie für meine Blog-Le­ser zu­sam­men­ge­fasst (AB = Ab­schrift, A = Au­to­graph, EA = Erst­aus­ga­be):

Satz Takt Stel­le Be­mer­kung
1 1 An­fang AB: „sotto voce“ (A ver­lo­ren), (siehe Ab­bil­dung 1)
EA „p“ statt „sotto voce“.
Text aus EA über­nom­men, AB in Fuß­no­ten­be­mer­kung, denn kein Ste­cher än­dert der­ar­ti­ges „aus frei­en Stü­cken“.
1 26 oben, 3. Ach­tel­no­te, un­te­re Note des Ak­kords AB: d1 (A ver­lo­ren),
EA: e1.
Text aus AB über­nom­men, EA in Fuß­no­ten­be­mer­kung und im Ap­pa­rat kom­men­tiert, weil Stich­feh­ler in EA an­zu­neh­men ist.
1 29 oben, 4.​letzte 16­tel-No­te AB: h1 (A ver­lo­ren),
EA: gis1.
AB als Schreib­feh­ler be­wer­tet (A dürf­te gis1 haben), weil Ak­kord ab­wei­chend von z.B. T. 11); Les­art von AB in Fuß­no­ten­be­mer­kung.
1 48 unten, letz­te Note AB mit Un­te­rok­ta­ve (A ver­lo­ren), (siehe Ab­bil­dung 2)
EA: nur e1.
Text aus AB über­nom­men (A dürf­te Ok­ta­ve haben), EA in Fuß­no­ten­be­mer­kung und im Ap­pa­rat kom­men­tiert, weil Stich­feh­ler in EA ver­mu­tet.
1 54 oben, 9. Note AB: d1 (A ver­lo­ren),
EA: e1.
Text aus AB über­nom­men (A dürf­te d1 haben), EA in Fuß­no­ten­be­mer­kung und im Ap­pa­rat kom­men­tiert, weil ver­mut­lich Stich­feh­ler in EA.
2 65 Gan­zer Takt Takt fehlt (!) in AB (A ver­lo­ren); (siehe Ab­bil­dung 3)
EA mit si­cher­lich kor­rek­tem Text.
Könn­te (!) nicht AB hier eine Früh­fas­sung von A über­lie­fern? (Wäre mu­si­ka­lisch im­mer­hin mög­lich).
2 82/83 und 83/84 Unten Hal­te­bö­gen über Takt­strich nur in AB (A ver­lo­ren); Be­mer­kung im Ap­pa­rat
3 1 Über­schrift AB: „Al­le­gri­no“, kein „Alla Turca“ (A ver­lo­ren, dürf­te iden­tisch mit AB sein);
EA: „Alla Turca“, was wir zu­sam­men mit „Al­le­gri­no“ (mit Fuß­no­ten­be­mer­kung und aus­führ­li­chem Kom­men­tar im Ap­pa­rat) über­nom­men haben.
3 42 Oben AB mit Bogen zu 16­tel-No­ten des 1. und zu 2. 4tel (A ver­lo­ren);
EA keine Bögen.

Ab­bil­dung 1: Aus­schnitt aus AB, Be­ginn 1. Satz.

Ab­bil­dung 2: Aus­schnitt aus AB; 1. Satz, T. 48.

Ab­bil­dung 3: Aus­schnitt aus AB; 2. Satz, T. 62-66, ohne T. 65.

Bevor Sie nun aber diese Hin­wei­se in Ihre text­lich über­hol­te No­ten­aus­ga­be über­tra­gen, emp­feh­le ich den Er­werb der neuen Henle Ur­text-Aus­ga­be HN 1300 © 2021, mit voll­stän­dig kor­rek­tem No­ten­text, aus­führ­li­chem Vor­wort und knap­pem Kri­ti­schen Ap­pa­rat.

Auch wenn es der Her­aus­ge­ber der Bä­ren­rei­ter-Aus­ga­be der A-dur-So­na­te (BA 11816, © 2020) völ­lig an­ders – und mei­nes Er­ach­tens völ­lig falsch – sieht, so muss ab­schlie­ßend be­tont wer­den, dass pro­fes­sio­nel­le Quel­len­kri­tik an fol­gen­den Tat­sa­chen nicht vor­bei­kommt: Die hand­schrift­li­che Über­lie­fe­rung der drei Kla­vier­so­na­ten KV 330–332 (Au­to­gra­phe und die neue Ko­pis­ten­ab­schrift von KV 331) do­ku­men­tiert die Über­lie­fe­rungs­stu­fe „1“ der So­na­ten. Mit Er­schei­nen der text­lich über­ar­bei­te­ten Erst­aus­ga­be bei Ar­ta­ria (Wien, 1784) liegt Stufe 2 und damit die „Fas­sung letz­ter Hand“ vor. Denn:

  • Mo­zart hat die Stich­vor­la­ge für Ar­ta­ria, und damit die Erst­aus­ga­be als sol­che nach­weis­lich au­to­ri­siert.
  • die Text­ver­än­de­run­gen des Drucks ge­gen­über den Au­to­gra­phen von KV 330 und 332 sind zum Teil be­deut­sam und müs­sen in sti­lis­ti­scher Hin­sicht ein­zig und al­lein Mo­zart zu­ge­schrie­ben wer­den (in der A-dur-So­na­te sind Mo­zarts Ver­bes­se­run­gen ge­gen­über Stufe 1 letzt­lich mar­gi­nal).

Zu (1): Quel­len- und Text­kri­tik.

Die Mo­zarts Kor­rek­tu­ren ent­hal­ten­den Stich­vor­la­gen zu KV 330–332 sind ver­schol­len. Die zum Teil mar­kan­ten Text­ab­wei­chun­gen der Erst­aus­ga­be ge­gen­über der au­to­gra­phen bzw. ab­schrift­li­chen Über­lie­fe­rung müs­sen zwangs­läu­fig in dem „mis­sing link“ der Stich­vor­la­ge ste­hen. Das nicht-zur-Ver­fü­gung-Ste­hen die­ses „mis­sing link“ ist der Nor­mal­fall fast jeder Mo­zart-Edi­ti­on. Bei der Be­wer­tung der Erst­aus­ga­be als Quel­le geht es, wie bei aller Quel­len­kri­tik, ein­zig und al­lein um die Be­weis­füh­rung der Au­to­ri­sa­ti­on der Quel­le/n. Und diese wird in aller Regel bei Feh­len be­weis­hal­ti­ger Do­ku­men­te über die Plau­si­bi­li­tät von In­di­zi­en ge­führt.

Im Falle von KV 330–332 liegt der Fall denk­bar ein­fach und klar vor uns: Mo­zart selbst hat seine hand­schrift­li­chen Stich­vor­la­gen für den Stich/Druck der So­na­ten an Ar­ta­ria ge­schickt oder bei ihm vor­bei­ge­bracht: „Nun habe ich die 3 So­na­ten auf cla­vier al­lein … dem Ar­ta­ria zu Ste­chen ge­ge­ben“ (Brief vom 12. Juni 1784 an sei­nen Vater nach Salz­burg). Mehr Au­to­ri­sie­rung geht kaum.

Dass die Erst­aus­ga­be mar­kan­te Stich­feh­ler ent­hält, ist na­tür­lich über­haupt kein Ar­gu­ment gegen deren Quel­len­wert, son­dern al­lein Be­weis dafür, dass Mo­zart die Kor­rek­tur­fah­nen nicht in­ter­es­siert haben – was im Üb­ri­gen eben­falls in der Mo­zart-Edi­ti­on no­to­risch der Fall ist. Und selbst wenn, rein hy­po­the­tisch (!), die Text­ab­wei­chun­gen der Erst­aus­ga­be ge­gen­über dem Au­to­graph auf eine/n Drit­te/n zu­rück­ge­hen soll­ten – der Name von Jo­se­pha Aurn­ha­mer fällt spe­ku­la­tiv im Vor­wort des Bä­ren­rei­ter-Her­aus­ge­bers – dann muss das mit der Zu­stim­mung des Au­tors Mo­zart ge­sche­hen sein, denn, ich wie­der­ho­le mich gerne: Er selbst hat sie „zu[m] Ste­chen ge­ge­ben“ und damit den Text­stand von Ar­ta­ri­as Druck au­to­ri­siert.

Diese Quel­len­be­wer­tung hat frei­lich Kon­se­quen­zen: So­fern näm­lich kein evi­den­ter Feh­ler der Erst­aus­ga­be oder eine grobe Un­ge­nau­ig­keit vor­liegt, was durch Ver­gleich mit dem (Teil)Au­to­graph und/oder der Ko­pis­ten­ab­schrift nach­ge­wie­sen wer­den kann, so weist der Druck den bes­se­ren, in den Ur­text zu über­neh­men­den No­ten­text auf; die hand­schrift­li­che Les­art ist dann schlicht über­holt, weil Vor­ge­schich­te (Stufe 1).

Um nur ein Bei­spiel zu geben: Wenn in der Erst­aus­ga­be dy­na­mi­sche Zei­chen ste­hen, die im Au­to­graph NOCH feh­len, dann muss das auf Mo­zarts Ein­griff in der (ver­lo­re­nen) Stich­vor­la­ge zu­rück­ge­hen, phi­lo­lo­gisch ge­spro­chen sind sol­che Er­gän­zun­gen also au­to­ri­siert (z.B. 1. Satz, Takte 28–30; 2. Satz, Takte 19 und 20).

Ab­schrift, 1. Satz, T. 27-30 ohne Dy­na­mik­an­ga­ben.

Erst­aus­ga­be, 2. Satz, T. 27-30 mit Dy­na­mik­an­ga­ben.

Den­noch bleibt Mo­zarts Hand­schrift und zum Teil auch die neue Ko­pis­ten­ab­schrift von höchs­tem Quel­len­wert. Denn mit Hilfe die­ser ins­ge­samt über­wun­de­nen Stufe 1 kön­nen wir ver­mut­li­che und ge­si­cher­te Feh­ler des Drucks durch mi­nu­tiö­sen Ver­gleich auf­klä­ren und rich­tig­stel­len. (Und dafür gibt es auch im Falle von KV 331 spek­ta­ku­lä­re Bei­spie­le, ich er­in­ne­re nur an den fal­schen Ton in Takt 3 des Me­nu­etts). Die für uns Edi­to­ren ver­bind­li­che „Fas­sung letz­ter Hand“ steht je­doch si­cher im Druck der Erst­aus­ga­be. (Eine Quel­len­wie­der­ga­be bei­der Ent­wick­lungs­stu­fen – wie ku­rio­ser­wei­se bei Bä­ren­rei­ter der Fall – ist nicht nur für jeden Pia­nis­ten ver­wir­rend, son­dern schlicht eine grobe edi­to­ri­sche Fehl­ent­schei­dung.)[1]

Zu (2): Stil­kri­tik.

Es be­darf zwar kei­ner­lei wei­te­rer Un­ter­stüt­zung der unter (1) dar­ge­stell­ten, völ­lig zwei­fels­frei­en Quel­len­be­wer­tung und ihrer Prä­mis­sen, aber auch text- und stil­kri­ti­sche Ar­gu­men­te be­le­gen den ge­gen­über der hand­schrift­li­chen Über­lie­fe­rung hö­he­ren Quel­len­wert der Erst­aus­ga­be von 1784. Das be­trifft zwar nur mar­gi­nal die A-dur-So­na­te (am auf­fäl­ligs­ten wohl in der sehr mar­kan­ten „Alla Turca“-Über­schrift zum drit­ten Satz). Gra­vie­ren­de Ab­wei­chun­gen und Ver­bes­se­run­gen fin­den sich je­doch im Erst­druck der bei­den Schwes­ter-So­na­ten in C-dur KV 330 und in F-dur KV 332 ge­gen­über deren hand­schrift­li­chen Vor­läu­fern. Nur zwei be­mer­kens­wer­te Stel­len seien als Be­weis für Mo­zarts nach­träg­li­che Über­ar­bei­tung, no­tiert in der ver­schol­le­nen Stich­vor­la­ge für Ar­ta­ria, her­an­ge­zo­gen:

  • KV 330: Die wun­der­vol­le Musik der Schluss­tak­te des lang­sa­men Sat­zes (T. 61 mit Auf­takt bis T. 64) fehlt im Au­to­graph noch völ­lig, sie steht erst in der Erst­aus­ga­be. Wer könn­te eine solch be­rüh­ren­de, epi­lo­g­haf­te Musik kom­po­niert haben, wenn nicht Mo­zart selbst?

    Erst­aus­ga­be KV 330: Ende des 2. Sat­zes.

  • KV 332: Die aus­ge­schrie­be­nen Ver­zie­run­gen der Wie­der­ho­lungs­tei­le (T. 21–40) im lang­sa­men Satz kön­nen eben­falls auf kei­nen an­de­ren Au­to­ren als Mo­zart selbst zu­rück­ge­führt wer­den.

    KV 332: Ge­gen­über­stel­lung Au­to­graph und Erst­aus­ga­be.

Noch ein­mal sei also ab­schlie­ßend zu­sam­men­ge­fasst: Mo­zarts Au­to­graph der A-dur-So­na­te (Stufe 1) wurde ver­mut­lich zum Zwe­cke des Un­ter­richts (viel­leicht mehr­fach) ab­ge­schrie­ben. Eine die­ser Wie­ner Ko­pi­en ist nun auf­ge­taucht und dank des Ei­gen­tü­mers zu­gäng­lich. Vor der Druck­le­gung über­ar­bei­te­te Mo­zart den Text aller drei Kla­vier­so­na­ten KV 330, 331 und 332 mehr oder we­ni­ger stark (Stufe 2) und über­sand­te nach­ge­wie­se­ner­ma­ßen die ent­spre­chend von ihm prä­pa­rier­ten Stich­vor­la­gen. Eine se­riö­se Ur­text­aus­ga­be der So­na­ten zieht also die hand­schrift­li­che und die ge­druck­te Über­lie­fe­rung zur Er­stel­lung des bes­ten Tex­tes heran, indem auf Basis der au­to­ri­sier­ten „Fas­sung letz­ter Hand“ (= Erst­aus­ga­be Ar­ta­ria 1784) ediert wird, d.h. deren Stich­feh­ler und Flüch­tig­kei­ten im stren­gen Text­ver­gleich emen­diert und im „Kri­ti­schen Be­richt“ kom­men­tiert wer­den.

Haben Sie Ge­dan­ken zu die­sem Thema? Dann nut­zen Sie gerne den Kom­men­tar­teil zu die­sem Blog.

 

[1] Dass deren Her­aus­ge­ber meine pu­bli­zier­ten For­schungs­er­geb­nis­se zur neuen Ko­pis­ten­ab­schrift in sei­ner sich sonst so un­ge­mein wis­sen­schaft­lich ge­ben­den Aus­ga­be mit kei­nem Wort er­wähnt, ist ver­gli­chen damit nur schlech­ter Stil.

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4 Antworten auf »Allerneueste Erkenntnisse zu Mozarts Klaviersonate A-dur KV 331«

  1. Otto Andreas Fickert sagt:

    Sehr geehrter Herr Seiffert,
    Sie schreiben in dem Artikel sehr ausführlich darüber, daß die Erstausgaben bei Mozart sehr oft eine fortgeschrittenere Entwicklungsstufe darstellen und etwaige Abweichungen zur Handschrift in vielen Fällen wahrscheinlich von Mozart autorisiert sind. Wie z.B. Dynamikangaben, die in der Handschrift noch fehlen, oder Ergänzungstakte (Ende des langsamen Satzes der C-Dur-Sonate). Als Musiker, der sich für derartige Fragen sehr interessiert, kann ich das sehr gut nachvollziehen!
    Könnte es vielleicht sein, daß der in ihrer Neuausgabe geänderte “falsche” Ton
    im Menuett T.3 gar kein Fehler ist, sondern ebenfalls eine “Weiterentwicklung”? Ich persönlich empfinde das cis3 mit dem anschließenden fallenden Sept-Sprung wesentlich reizvoller und überzeugender (zumal der mit dem “richtigen” a2 entstehende Akkord mit der linken Hand durch die Terzverdoppelung auch nicht wirklich überzeugt). Sie schreiben ja im Kritischen Bericht, daß in der Erstausgabe E1 in der Parallelstelle T. 33 das besagte cis3 gedruckt ist, also finden sich hier beide “Versionen”. Könnte da nicht das a2 der Handschrift “falsch” sein und das cis3 die “Korrektur” Mozarts?
    mit freundlichen Grüßen
    Otto Andreas Fickert

    • Wolf-Dieter Seiffert sagt:

      Sehr geehrter Herr Fickert,
      haben Sie vielen Dank für Ihre kritische Nachfrage zu dem in der Tat für viele Musiker ungewohnt „neuen“ a2 meiner Ausgabe statt des generationenlang gewohnten cis3 im Menuett (T. 3 und 33).
      Ich bin sicher, dass das cis3 der Erstausgabe keine gültige Lesart Mozarts, sondern ein Stichfehler ist. Warum? Weil es sich hier nicht um eine isoliert zu betrachtende Note, sondern um zwei aufeinander bezogene Zwillingsnoten handelt. Denn Anfang und Reprise jedes Menuetts müssen textgleich/notenidentisch sein. Dieser formaltechnische Sachverhalt wird ja allein schon daraus ersichtlich, dass Mozart zu Beginn des zu wiederholenden Menuett-A-Teils ab T. 31 ff. anstatt die Noten schreibend zu wiederholen, vom Kopisten pragmatisch die wörtliche Wiederholung des Menuett-Anfangs fordert: „Da capo: 7 täckt“: https://mozart.oszk.hu/index_en.html#pages (Achtung: rechte Hand von Mozart durchgängig im Sopranschlüssel notiert, i.e. eine Terz tiefer zu lesen!)
      Würde nun die Erstausgabe abweichend vom autographen a2 in Takt 3 das cis3 zeigen, wäre ich sofort bei Ihnen: Weiterentwicklung. Mozart hätte dann diese Änderung nahezu zweifellos in der fehlenden Zwischenquelle (= Artarias Stichvorlage) korrigiert. Das ist jedoch nicht der Fall: die Erstausgabe zeigt in T. 3 genauso wie das Autograph (und natürlich auch die neu aufgetauchte abschriftliche Kopie davon, diese übrigens „natürlich“ an beiden Stellen) das a2: https://s9.imslp.org/files/imglnks/usimg/2/27/IMSLP292670-PMLP01845-Mozart_-_Trois_Sonates_-K330-332-.pdf (= Erstausgabe, 1. Auflage, S. 20).
      Woher kommt dann eigentlich das allen Klavierspielern so vertraute cis3? Nun, es stand zunächst ausschließlich als Stichfehler der Erstausgabe im hinteren Reprisentakt 33 (siehe Link).
      Es muss sich nicht einmal um einen Stichfehler Artarias gehandelt haben. Denn das falsche, weil vom “erstgeborenen Zwilling” T. 3 abweichende, cis3 könnte auch ein unbemerkter Fehler des Schreibers der – verlorenen – Stichvorlage gewesen sein. Denn in seiner Vorlage war vermutlich die rechte Hand noch durchgängig im Sopranschlüssel notiert (siehe Autograph); wie schnell kann man sich hier mal terz-verschreiben. Und der Stecher der Erstausgabe benötigt als Vorlage nicht nur den Notentext der rechten Hand im „modernen“ Violinschlüssel, sondern er benötigt auch die ausnotierte Wiederholung der Reprise (für seine Einteilung der Stichplatten). Kurz – und natürlich rein hypothetisch auf Basis jahrzehntelanger Editionserfahrung: Ich gehe eher von einem unbedacht abgestochenen Schreibfehler der Vorlage aus.
      Wie fand also das falsche cis3 in T. 33 der Erstausgabe dann überhaupt seinen Weg auch in T. 3 und in alle modernen Notenausgaben? Ich bin der Frage im Zusammenhang meiner Neurevision von KV 331 natürlich akribisch nachgegangen:
      Erst im dritten Nachdruck (= 4. Auflage) der Erstausgabe geschah dann der „verhängnisvolle“ Fehler. Der Stecher (oder ein „Lektor“ Artarias) hatte beim notwendig gewordenen Neustich der „Menuett-Platte“ Seite 20 bemerkt, dass die beiden unbedingt gleichlautenden Stellen bisher voneinander abwichen. Ein Unding. Aber anstatt das falsche cis3 in T. 33 zum a2 zu korrigieren, übernahm er den falschen Reprisenton cis3 nach vorne: https://digibib.mozarteum.at/ismretroverbund/content/pageview/1380696 (= Erstausgabe, 4. Abzug/4. Auflage, S. 20).
      Das Schicksal nahm seinen Lauf: Die wenig später 1798 in Leipzig erschienene Ausgabe der Sonate bei Breitkopf & Härtel basiert auf der 4. Auflage Artarias und übernahm somit auch unwissentlich diesen Fehler. Diese Ausgabe der „Oeuvres Complettes“ (Band 1, darin „Sonate II“, ab S. 18 ff.) hatte dann Vorbildcharakter für ALLE Nachdrucke der berühmten Sonate in allen Verlagen.
      Bis zum Erscheinen der revidierten Urtextausgabe bei Henle 2015.

  2. Lieber Herr Seiffert,
    dies vorab: Sie ärgern sich zu Recht darüber, daß die Bärenreiter-Ausgabe von KV 331 Ihre Forschungsergebnisse nicht erwähnt („schlechter Stil“). Soll ich mich auch ärgern, daß Sie auf meinen Mail-Kommentar zu Ihrem ersten KV 331-Blog von Anfang 2020 nicht reagiert haben?
    Nun zum eigentlichen Punkt. Ich habe in meiner ersten Zuschrift die Meinung vertreten, daß der Legato-Bogen in der EA in der rechten Hand von Takt 59 des ersten Satzes von KV 331ein Stichfehler ist, genauer gesagt: ein versehentlicher falscher Zusatz des Stechers. (Ich habe dieses Versehen in meiner ersten Mail dies auch psychologisch plausibel zu machen versucht.) Zu dieser Einschätzung gelangte ich insbesondere durch die Kenntnis des Budapester Autographs, das ja mittlerweile sogar in einer Übertragung in IMSLP leicht zugänglich vorliegt. Aber auch unabhängig davon hätte eine kritische Betrachtung des Notentextes der EA zu dieser Auffassung führen können. Es ist nämlich nicht einsichtig, weshalb Takt 59 mit einem Bogen versehen wurde, die Takte 60–62 und Takt 71 f. ohne Bogen auskommen sollen. Das Argument, hier sei stillschweigend ein simile anzunehmen (so wie es das Neue Mozartausgabe ergänzt durch die verbale Angabe für Takt 60–62 – dort gezählt als Takt 6–8 – und dann in Takt 71/72 bzw. 17/18 durch gepunktete Bögen; die alte Mozart GA hatte keine Hemmungen, die Bogenzusätze unkommentiert vorzunehmen, seltsamerweise aber hat sie die linke Hand bezüglich der Legato-Notation gegenüber der EA geändert), dieses Simile-Argument greift nicht angesichts des Umstandes, daß in Variation III links minutiös jedesmal taktweise ein Bogen in der EA gesetzt ist. (In der zweiten Variation liegen die Dinge etwas anders.)
    Das zweite Argument ist ein spieltechnisches. Die fraglichen Oktaven sind ohne Pedal im vorliegenden Tempo legato nicht exakt spielbar. Vielmehr gilt wohl, daß die unbezeichneten Sechzehntel den Typus des „ordentliche Fortgehens“ repräsentieren (Marpurg: Sowohl dem Schleifen [Legato] als Abstossen [staccato] ist das ordentliche Fortgehen entgegen gesetzet, welches darinnen besteht, daß man ganz hurtig kurz vorher, ehe man die folgende Note berühret, den Finger von der vorhergehenden Taste aufhebet. Dieses ordentliche Fortgehen wird, weil es allezeit voraus gesetzet wird, niemahls angezeiget; Anleitung zum Clavierspielen (1755), S. 29) und in dieser Anschlagsart auch spielbar sind. Daß Sie dieses Argument wohl nicht gelten lassen wollen, wundert mich angesichts der Autorenmitteilung zu Ihrer Person, daß „Musik […]für mich schon als Kind (obligatorischer Klavierunterricht) und dann als Jugendlicher (Keyboard in mehreren Rock-, Jazz- und Tanzbands) eine größere Rolle als die Schule“ spielte. Von Interesse für mein Argument ist übrigens die Notation dieser fraglichen Stelle bei der Ausgabe von Sigmund Lebert:
    https://s9.imslp.org/files/imglnks/usimg/5/5e/IMSLP00220-Mozart_-_Piano_Sonata,_K_331.pdf
    Lebert ging davon aus, daß das „ordentliche Fortgehen“ den Interpreten der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts kein Begriff mehr ist und daß diese – nunmehr spielbare – Oktavenanschlagsart am besten durch die Non-Legato Vorschrift (Bogen + Punkte) wiederzugeben sei.
    Nochmals ganz direkt: nach meiner Auffassung hätte bei einer kritischen Ausgabe des gedruckten Notentextes der Takt 59 in der rechten Hand ohne Bogen wiedergegeben werden sollen und der Bogen der EA lediglich im kritischen Apparat erwähnt werden können. In der jetzigen Form der Publikation ist die Aufgabe des Herausgebers, eine definitive Quellenbewertung dieser Stelle vorzunehmen und durch die gedruckten Noten auch wiederzugeben, nicht optimal erfüllt. Auch wäre – wenn man schon im Notentext die falsche Version abdruckt bzw. beibehält – eine Formulierung im kritischen Bericht wie in „59 o: In A1, AB, ABPR fehlt Bogen; gemäß E1, E4 gesetzt.“ für den Spieler irreführend, da das Wort „fehlend“ impliziert, daß eigentlich etwas vergessen oder übersehen wurde. „Keine Bogen gesetzt“, „weist keinen Bogen auf“ oder ähnliches wäre da eindeutiger. (Daß Ihre Angabe zu Takt 58 einen zutreffenden Sachverhalt benennt, sie hier explizit erwähnt.)
    Erwähnen muß ich noch, daß mir die Bärenreiter-Ausgabe der Sonate momentan nicht vorliegt (der örtliche Musikalienhändler hat gerade dieser Tage den Notenhandel aus Kostengründen eingestellt). Auch hat unsere UB keinen Band der Mozart Studien angeschafft hat und Ihr Vortrag scheint online derzeit unzugänglich.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Hartmuth Kinzler


    Prof. i. R. Dr. Hartmuth Kinzler

    Universität Osnabrück
    Institut für Musikwissenschaft und Musikpädagogik
    Fachbereich 03 (Erziehungs- und Kulturwissenschaften)
    D-49069 Osnabrück
    http://www.musik.uos.de

    Professor für Theorien der Musik und musikalischen Analyse

    Universität Osnabrück, FB 3
    – Forschungsstelle Musik- und Medientechnologie –
    – Research Department for Music and Media Technology –
    http://www.fmt.uni-osnabrueck.de

    TEL (+)541/969-4147 bzw. 969-4647
    FAX (+)541/969-4775

    e-mail: hkinzler@uos.de
    http://www.musik.uni-osnabrueck.de/institut/mitarbeiterInnen/ehemalige_professorInnen/prof_dr_hartmuth_kinzler.html

    TEL priv. (+)541/45265
    D-49078 Osnabrück
    In der Barlage 102

    • Wolf-Dieter Seiffert sagt:

      Sehr geehrter Herr Kinzler,
      ich bin Ihnen für Ihre ausführliche Wortmeldung sehr zu Dank verpflichtet. Und kann es kurz machen: Sie haben mich, nach nochmaliger Inspektion der Quellensituation, vollständig überzeugt: Besagter Legatobogen muss weg. Ich werde ihn in der nächsten Auflage tilgen und den Kommentar im Krit. Bericht umdrehen (dem Sinne nach: “irrtümlicher Bogen in Erstausgabe”). Zwar ergänzen Stecher nicht nach eigenem Gutdünken Zeichen, aber in diesem Falle scheint mir ein Versehen durchaus plausibel — siehe Kontext.
      So gibt es nichts auf der Welt, das man nicht noch ein bisschen besser machen kann – in KV 331/1, 59 DANK IHNEN, lieber Herr Professor Kinzler!
      Mit herzlichen Grüßen, Ihr Wolf-Dieter Seiffert

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