Musiker unserer Tage mögen die oben gestellte Frage mit hochgezogenen Augenbrauen quittieren. Ist doch klar – Generalvorzeichnung gilt immer und für alle Oktavlagen, es sei denn sie wird durch Auflösungszeichen aufgehoben. Ein im Takt gesetztes Vorzeichen gilt genau für diese Note und für den ganzen Takt – nicht länger und nicht kürzer. Aber das war nicht immer so.
Zu Johann Sebastian Bachs Zeiten etwa galten andere Regeln. Generalvorzeichnung wurde zwar genauso gehandhabt wie in der heutigen Zeit, das im Takt gesetzte Vorzeichen galt jedoch nur für diese eine Note. Sollte die gleiche Note später im Takt noch einmal vorkommen, so musste das Vorzeichen erneut gesetzt werden, wenn es weiter gültig sein sollte. Weiterlesen






